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Änderungen und Neuerungen ab 1.1.2021

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Ab 1.1.2021 gelten neue Anti-Doping Bestimmungen. Der Welt-Anti-Doping-Code und die zugehörigen Internationalen Standards wurden in einem zweijährigen Prozess umfassend überarbeitet, um die sauberen Sportlerinnen und Sportler bestmöglich zu schützen.

Einige der wesentlichen Änderungen und Neuerungen:

Gesundheit als wesentliches Ziel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die „öffentliche Gesundheit“ als wesentliche Begründung und Rechtfertigung für die Anti-Doping Arbeit herangezogen. Dementsprechend wurde die Bedeutung der „Gesundheit“ als zentrales Element hervorgehoben.

Neuer Tatbestand zum Schutz von Whistleblowern

Zusätzlich zu den bereits bestehenden zehn Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen wird nun ein neuer Tatbestand (Artikel 2.11.) aufgenommen, um Einschüchterungen, Drohungen oder Vergeltungsmaßnahmen zu sanktionieren, die darauf abzielen, Hinweise oder Informationen zu potenziellen Verstößen an die entsprechenden Stellen zu übermitteln.

Neuer Ansatz im Umgang mit Gesellschaftsdrogen

In der Verbotsliste 2021 wird die neue Kategorie „Substances of Abuse“ eingeführt, die nur im Wettkampf verboten sind. Falls der Sportler glaubwürdig belegen kann, dass die darin erfassten Gesellschaftsdrogen (z.B. Kokain, Marihuana, Amphetamine) nicht zum Zwecke der Leistungssteigerung eingenommen wurden, so kann dies mit einer nicht-verhandelbaren Standardsperre von drei Monaten geahndet werden.

Reaktionen auf die Ereignisse der Russland-Ermittlungen

Nachdem bereits 2018 ein eigener Standard für Code Compliance verabschiedet wurde, um Verstöße durch Organisationen besser ahnden zu können, wurde nun eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen. Unter anderem wurde klargestellt, dass auch DNA-Proben und Fingerabdrücke als Beweise herangezogen werden können. Zudem hat die WADA jederzeit das Recht, Dopingproben sicherzustellen. Falls eine Organisation sich weigert, Untersuchungen oder Anti-Doping Verfahren durchzuführen, kann die WADA eine andere Organisation damit beauftragen.

Eigener Standard für Ergebnismanagement

Durch die Etablierung eines eigenen Standards für Ergebnismanagement wird dieser Bereich noch besser harmonisiert. Bislang waren viele Bestimmungen im WADC und im Standard für Dopingkontrollen und Untersuchungen enthalten. 

Eigener Standard für Prävention

Der "International Standard for Education" harmonisiert die weltweite Präventionsarbeit und verpflichtet dazu, Maßnahmen zu setzen, bspw. die verpflichtende Information und Schulung aller Teilnehmer (Sportler, Trainer, Betreuer, Funktionäre) vor sportlichen Großereignissen. Das neue Regelwerk wird die internationalen Verbände und in weiterer Folge die nationalen Verbände in die Pflicht nehmen, entsprechende Maßnahmen zu etablieren.

Alternativer Umgang mit Freizeitsportlern

Die neuen Richtlinien erlauben es, Freizeitsportler anders zu behandeln als Spitzensportler. So können beispielsweise geringere Sanktionen zum Tragen kommen und eine zwingende Veröffentlichung der Namen ausbleiben. Die Definition, wer in die Kategorie Freizeitsportler fällt, obliegt den Anti-Doping Organisationen.

Unabhängigkeit und Transparenz

An mehreren Stellen wird die Wichtigkeit von Unabhängigkeit und Transparenz betont. Es wurde klargestellt, dass die Verfahren von unabhängigen Gremien durchgeführt werden müssen und Interessenskonflikte in der Anti-Doping Arbeit auszuschließen sind. Die Anforderungen an Regierungen, Internationale und nationale Sportfachverbände, Nationale Anti-Doping Agenturen und Veranstalter wurden vertieft und konkretisiert.

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Änderungen und Neuerungen ab 2021

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