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Aus Pflanzen und Tieren gewonnene Naturstoffe

zurück Gefäße mit verschiedenen Inhaltsstoffen

Sportler:innen fragen häufig nach dem Anti-Doping-Status von Arzneipräparaten, Cremen, Nahrungsergänzungsmitteln, usw., welche pflanzliche oder tierische Inhaltsstoffe enthalten. 

Einige gängige Beispiele für pflanzliche Inhaltsstoffe sind Ashwagandha, Echinacea, Kava, Maca, Tongkat Ali und Tribulus terrestris. Beispiele für Gewebe oder Substanzen tierischer Herkunft sind Hirschhornbast, Turkesteron und Ecdysteron (beides Insekten-/Pflanzensteroide), Kollagen, Kolostrum, Nebennierenextrakte oder -drüsen, Schilddrüsenextrakte oder -drüsen, Cordyceps (Pilz) und Spirulina (Algen). Bei all den genannten Produkten handelt es sich um Naturprodukte, deren Inhaltsstoffe teilweise unbekannt sind bzw. deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper großteils noch erforscht werden müssen.

Sportler:innen sind, nach den Anti-Doping Bestimmung, verpflichtet darauf zu achten, dass sie keine verbotenen Substanzen oder Methoden anwenden oder anwenden lassen. Die Verwendung von nicht getesteten Produkten beherbergt die Gefahr eine Verunreinigung mit verbotenen Substanzen. 

Die Inhaltsstoffe in pflanzlichem und tierischem Geweben sind nicht vollumfänglich erforscht. Aus diesem Grund ist es für die NADA Austria nicht möglich, eine Stellungnahme hinsichtlich Reinheit oder Unbedenklichkeit abzugeben und bewirbt entsprechend auch keine Produkte. Die Verwendung dieser Produkte, einschließlich der unten genannten, erfolgt auf eigenes Risiko der Sportler:innen.

Hirschhornbast und Kolostrum
Es gibt einige natürliche Produkte, von denen bekannt ist, dass sie im Sport verbotene Substanzen enthalten. So können beispielsweise Kolostrum und Hirschgeweihsamt nachweisbare Mengen von IGF-1 enthalten, das auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) steht. Die WADA hat erklärt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass IGF-1 in oralen Produkten nicht zu einer positiven Dopingkontrolle führt. Sowohl in Bezug auf Kolostrum als auch auf Hirschhornbast betont die WADA, dass diese Produkte für Sportler riskant sein könnten.

Nebennierendrüsen
Ein weiterer Bestandteil tierischen Ursprungs, der manchmal in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten ist, ist die Nebenniere (auch bekannt als Nebennierenrinde oder Rindernebenniere). Nebennieren produzieren auf natürliche Weise Cortisol, DHEA, androgene Steroide und Epinephrine, welche im Sport verboten sind. Sportler:innen sollten davon ausgehen, dass ein Nahrungsergänzungsmittel, welches aus Teilen oder der ganzen Nebenniere besteht, wahrscheinlich eine gewisse Menge dieser natürlich vorkommenden Hormone enthält. In einer kürzlich durchgeführten Studie wurden 12 Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung der Nebennieren gekauft, die laut Etikett pflanzliche oder tierische Inhaltsstoffe enthalten sollten. Alle Präparate enthielten mindestens ein im Sport verbotenes Steroid.

Pflanzliche Inhaltsstoffe
Sportler:innen sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass einige Pflanzen von Natur aus Substanzen produzieren, die im Sport verboten sind. Hier sind einige gängige Beispiele:

  • Cannabis sativa enthält THC und viele andere Cannabinoide, die bei Wettkämpfen verboten sind. Die einzige Ausnahme ist CBD, welches – wenn die entsprechenden Grenzwerte für CBD eingehalten werden - jederzeit erlaubt ist.
  • Ephedra (mehrere Arten) produziert natürlich Ephedrin und Pseudoephedrin, die beide im Wettbewerb verboten sind.
  • Citrus aurantium (Orangenschalen oder Bitterorangen) produziert von Natur aus Octopamin, ein im Wettbewerb verbotenes Stimulanzium.
  • Tinospora cripsa und andere Pflanzen sind dafür bekannt, dass sie Higenamin produzieren, einen Beta-2-Agonisten, der zu jeder Zeit verboten ist.

Es könnte viele andere, hier nicht aufgeführte Pflanzen geben, die verschiedene Phenethylamine (im Sport verbotene Stimulanzien) oder andere im Sport verbotene Substanzen produzieren.

Da die NADA Austria keine Möglichkeit hat, Produkte oder Substanzen zu analysieren, empfehlen wir Sportler:innen die Websites www.informed-sport.com,  www.nsfsport.com und www.koelnerliste.com. Diese unabhängigen, auf den Nachweis von verbotenen Substanzen spezialisierten Anbieter testen Chargen von Produkten (vor allem aber Nahrungsergänzungsmittel) auf Verunreinigungen. Vollständige Sicherheit können diese allerdings auch nicht garantieren, zumindest aber eine deutliche Risikominimierung, wenn exakt die getesteten Chargen verwendet werden.

Ein praktisches Beispiel: Mönchspfeffer (Vitex agnus castus) wird traditionell zur Linderung von hormonellen Schwankungen und prämenstruellen Beschwerden (PMS) eingesetzt, die Studienlage ist allerdings (noch) begrenzt und uneinheitlich.

  • In diesem Fall gibt es Produkte, die im Austria Codex enthalten sind und daher über die Medikamentenabfage der NADA Austria auf ihren Status nach der aktuellen Verbotsliste abgefragt werden können.
  • Sollte es im Austria Codex keine Produkte geben, so sollte in einem nächsten Schritt versucht werden, ob es Präparate gibt, die auf verbotene Substanzen getestet wurden. In diesem Fall ist darauf zu achten, genau Charge zu verwenden, die getestet wurde.
  • Sollte es weder im Austria Codex noch auf einer der genannten Websites ein Produkt mit dem gesuchten Inhaltsstoff geben, so ist besondere Vorsicht geboten.

Die NADA Austria bietet mit dem NEM-Checker eine Hilfestellung, durch die Beantwortung einiger Fragen vor der Einnahme oder dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel eine eine fundierte Entscheidung und Risikoabschätzung treffen zu können.

Die Verwendung von Naturprodukten erfolgt auf eigene Gefahr, unabhängig davon, ob sie als Arzneimittel, Medikament, Nahrungsergänzungsmittel oder als alternative therapeutische Behandlung verwendet werden.

Originaltext: Natural Products Derived from Plants and Animals

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