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Nahrungsergänzungsmittel

zurück Bild zeigt Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) werden meist als völlig unbedenklich eingeschätzt. Wie sollten Vitamine, Eiweiß, Kohlenhydrate oder Mineralstoffe zu Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen führen? Leider kann das ein Irrtum sein. Mehrere unabhängige Studien der letzten 15 Jahre zeigen, dass bei bestimmten NEM-Produktgruppen bis zu 58 Prozent der Präparate verbotene Substanzen enthalten haben.

Jedes Jahr werden weltweit zahlreiche Sportler:innen aufgrund von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln positiv getestet. Auch in Österreich gibt es pro Jahr durchschnittlich 2-3 Fälle, die darauf zurückgeführt werden.

Ausgefeilte Marketingkonzepte und Werbekampagnen suggerieren, dass gesunde Ernährung, Leistungsfähigkeit in Beruf und Alltag oder Erfolge im Sport nur noch mit NEM möglich sind. Mundpropaganda zu „Geheimtipps“, die oft am aktivsten von Personen betrieben wird, die die Produkte selbst vertreiben, tut ihr Übriges dazu.

Tatsächlich erfüllen nicht alle Präparate die durch Werbebotschaften geweckten Erwartungen. Manche Produkte können sogar gesundheitsschädlich sein, im Spitzensport sorgen verunreinigte NEM immer wieder für böse Überraschungen durch „positive“ Ergebnisse bei Dopingkontrollen.

Bewusste und unbewusste Verunreinigungen

Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen aufgrund von Präparaten mit nicht deklarierten Wirkstoffen (z.B. Anabole Steroide, SARM, GW1516, Aufputschmittel) sind keine Seltenheit. Diese Wirkstoffe können bewusst beigesetzt werden, um beim Konsumenten eine tatsächliche Wirkung spürbar zu machen.

Durch die Verpackungsgestaltung wird oftmals versucht, eine optische Nähe zu Arzneimitteln herzustellen, tatsächlich ist diese Ähnlichkeit höchst irreführend, da die Herstellung von NEM nicht den hohen Qualitätsstandards und Zulassungsprozessen von Medizinprodukten unterliegt.

Immer wieder kommt es auch zu unabsichtlichen Verunreinigungen der Produkte (z.B. durch Rohstoffe oder durch die maschinelle Bearbeitung). Dies ist in der verarbeitenden Industrie nicht ungewöhnlich, wie der Warnhinweis „Kann Spuren von … enthalten“ auf manchen Lebensmitteln verdeutlicht, welcher für Allergiker besonders relevant ist. Für ein positives Analyseergebnisse reichen bereits kleinste Mengen verbotener Substanzen (z.B. 0,2 ng/mL Clenbuterol), da die Dopingkontrollanalytik sehr empfindlich ist.

Vorsicht bei "Unbedenklichkeitserklärungen"

Aus diesem Grund sind auch Versprechungen der Hersteller, dass Produkte frei von verbotenen Substanzen wären (z.B. „Herstellergarantie“, „Unbedenklichkeitserklärung“, „100% Dopingfrei“, „Doping-free“) riskant und nicht zielführend. Wenn trotzdem etwas enthalten ist, kann sich der:die Anwender:in zwar in einem allfälligen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess am Hersteller möglicherweise schadlos halten, im disziplinarrechtlichen Anti-Doping Verfahren können diese Herstellergarantie aber wenig Gewicht haben. Eine verlässliche Reduktion des Risikos einer Verunreinigung für Sportler:innen bieten nur Analysen durch unabhängige, auf den Nachweis von verbotenen Substanzen spezialisierte Labore.

Vorsatz und Fahrlässigkeit im Anti-Doping Verfahren

Gemäß den Anti-Doping Bestimmungen sind alle Sportler:innen selbst dafür verantwortlich, was in ihren Dopingproben gefunden wird („strict liability“). Sollte ein Anti-Doping Verfahren (z.B. „positive“ Dopingkontrolle) in Zusammenhang mit einem NEM eingeleitet werden, so ist die Frage nach dem Vorsatz und der Grad der Fahrlässigkeit von zentraler Bedeutung. Je nach individueller Sachlage erstreckt sich der Sanktionsrahmen von einer Verwarnung bis zu einer Sperre von 4 Jahren.

3-Schritte-NEM-Risikomanagement

Die NADA Austria rät aus all diesen Gründen zur besonderen Vorsicht bei der Verwendung von NEM und empfiehlt das 3-Schritte-NEM-Risikomanagement unbedingt zu befolgen:

  • Eine ausgewogene, gesunde Ernährung lässt sich durch nichts ersetzen. NEM sollten nur nach Feststellung des tatsächlichen Bedarfs im Rahmen einer ernährungswissenschaftlichen und/oder medizinischen Abklärung eingenommen werden. Zudem sollte eine fachlich qualifizierte Kontrolle und Steuerung erfolgen.
  • Falls ein (in den meisten Fällen zeitlich begrenzter) Bedarf eines oder mehrerer bestimmter Wirkstoffe festgestellt wurde, so sollten nur Produkte verwendet werden, die von unabhängigen Laboren getestet wurden. Die NADA Austria selbst testet keine Produkte auf Unbedenklichkeit, empfiehlt aber die folgenden Websites: www.koelnerliste.com, www.informed-sport.com, www.nsfsport.com
  • Vom Erwerb aus unsicheren, nicht vertrauenswürdigen Quellen wird eindringlich abgeraten (z.B. unseriöse Internet-Seiten, Geschäfte oder Verkäufer).

Sportorganisationen und Verbänden empfiehlt die NADA Austria, ihren Sportler:innen ausschließlich getestete Produkte zur Verfügung zu stellen bzw. auch im Rahmen von Marketing- und Sponsoringpartnerschaften darauf zu achten. 

Nutze den NEM Checker unter aktiv.nada.at

Zur besseren Einschätzung des Risikos von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) bietet die NADA Austria einen NEM Checker. Mit diesem Tool wird die Entscheidungsfindung erleichtert, wenn es um die Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel geht.

Quellen: 

Helle, C., Sommer, A. K., Syversen, P. V., & Lauritzen, F. (2019). Doping substances in dietary supplements. Dopingmidler i kosttilskudd. Tidsskrift for den Norske laegeforening : tidsskrift for praktisk medicin, ny raekke, 139(4), 10.4045/tidsskr.18.0502. https://doi.org/10.4045/tidsskr.18.0502

Martínez-Sanz, J. M., Sospedra, I., Ortiz, C. M., Baladía, E., Gil-Izquierdo, A., & Ortiz-Moncada, R. (2017). Intended or Unintended Doping? A Review of the Presence of Doping Substances in Dietary Supplements Used in Sports. Nutrients, 9(10), 1093. https://doi.org/10.3390/nu9101093

Walpurgis, K.; Thomas, A.; Geyer, H.; Mareck, U.; Thevis, M. Dietary Supplement and Food Contaminations and Their Implications for Doping Controls. Foods 2020, 9, 1012. https://doi.org/10.3390/foods9081012


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